Urheber, die ihr geistiges Eigentum schützen lassen wollen, müssen komplizierte Wege gehen. Die Existenz einer Idee zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beweisen, erfordert einen Anwalt, Notar oder das Patentamt. Findige Musiker schicken sich auch gerne ihre Werke in versiegelten Umschlägen per Einschreiben selbst zu.
In der digitalen Welt kann der HASH jetzt zum Beweis werden. Jedes Dokument hat einen unveränderlichen Hashwert. Im Fall der Proof of Existence Anwendung wird der SHA-2 Algorithmus verwendet.
Werke in Form von Texten, Bildern, Audiodateien oder Dokumente wie Verträge, Testamente, Patente, etc. besitzen als digitale Datei einen eindeutigen Hashwert.
Dieser wird nun über Proof of Existence in die Bitcoin Blockchain eingearbeitet. Dieses passiert in 2 einfachen Schritten:
- Datei auswählen und das Script ermittelt den Hashwert der Datei
- Hashwert durch Überweisung von Bitcoin in die Blockchain einarbeiten lassen
Anschließend ist die Existenz der Datei für immer in der Blockchain unter dem Datum der Transaktion nachweisbar.
Inwiefern dieses Verfahren als Beweismittel vor Gericht Gültigkeit besitzt, bleibt abzuwarten. Jedoch ist davon auszugehen, dass diese Methode zuverlässig dazu dienen kann, dezentral, fälschungssicher, unzensierbar und annähernd kostenlos Existenznachweise zu erbringen!